Willkommen in der Schweiz

Herzlich willkommen! Mit dem Umzug in die Schweiz beginnt für Sie ein neues Kapitel. Vieles ist noch neu und unbekannt, das verstehen wir. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrer Krankenversicherung in der Schweiz, nützliche Tipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Visana gehört zu den grössten Krankenkassen der Schweiz

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Machen Sie den ersten Schritt zu einer erstklassigen Versicherung und wählen Sie Ihr optimales Paket.

Die wichtigsten Begriffe

  • check-circle
    Grundversicherung und Zusatzversicherung

    Die Grundversicherung ist obligatorisch und die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben, sie sind bei allen Krankenversicherern gleich. Die Zusatzversicherung ist freiwillig und erweitert die Leistungen aus der Grundversicherung.

  • sparen-cash-back
    Prämie

    Die Versicherungsprämie ist der vertraglich festgelegte Betrag, den Sie für Ihre Versicherung bezahlen. Die Prämie kann monatlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.

  • doktor
    Franchise

    Die Franchise ist Ihre Beteiligung an medizinischen Behandlungen, die aus der Grundversicherung abgerechnet werden.

    Gut zu wissen: Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie.  

  • absenzenrechner-1
    Selbstbehalt

    Ist die Franchise ausgeschöpft, übernehmen Sie 10% aller weiteren Kosten als «Selbstbehalt». Den Rest übernimmt die Krankenkasse.  

  • managed-care-HMO
    Modelle der Grundversicherung

    Sie können bei Ihrer Grundversicherung zwischen verschiedenen Modellen wählen. Diese regeln, mit wem Sie als erstes Kontakt aufnehmen, bevor Sie medizinische Leistungen in Anspruch nehmen: Freie Arztwahl, Hausarzt, Telemedizin oder eine Mischung aus Hausarzt und Telemedizin.

  • invaliditaet-bei-unfall
    Unfallversicherung

    Wenn Sie angestellt sind und mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, dann sind Sie über Ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert. 

  • sparen
    Prämienverbilligung

    Personen mit geringem Einkommen können eine finanzielle Unterstützung, die sogenannte Prämienverbilligung, beantragen.

Wir sind für Sie da

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Das Schweizer Krankenversicherungssystem

Nach der Einreise in die Schweiz haben Sie eine Frist von drei Monaten für den Abschluss einer Grundversicherung. Alle Mitglieder einer Familie, Erwachsene wie Kinder, müssen einzeln versichert werden.

Bei einer Anmeldung innerhalb dieser Frist sind Sie ab dem Zeitpunkt der Wohnsitznahme versichert. Die Krankenversicherung vergütet allfällige Kosten rückwirkend bis zum Versicherungsbeginn und auch die Prämien müssen rückwirkend auf diesen Termin bezahlt werden. Sollten Sie die dreimonatige Anmeldefrist verpassen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab Beitrittsdatum. Zudem wird für die verzögerte Anmeldung ein Prämienzuschlag verrechnet.

  • Grundversicherung

    Die Grundversicherung ist obligatorisch und gewährleistet eine umfassende medizinische Grundversorgung für alle. Sie übernimmt die Kosten bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.

    Die Leistungen der Grundversicherung sind bei jeder Krankenkasse gleich. Die Prämie unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und variiert nach Wohnort und Alter der versicherten Person, sowie dem gewählten Versicherungsmodell und der Höhe der Franchise. In einer grösseren Stadt wie Zürich, Bern oder Genf sind die Prämien höher als in ländlichen Gebieten oder kleineren Städten.

    Versicherungsmodell

    Bei der Grundversicherung wählen Sie ein Modell, das am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Je nach Modell ändert sich auch die Höhe der Prämie.

    • Traditionelles Modell: Freie Arztwahl
      Sie entscheiden selbst über den Arzt Ihres Vertrauens und können direkt zum Spezialisten.
    • Hausarzt Modelle:
      Ihr Hausarzt oder eine Gruppenpraxis ist Ihre erste Anlaufstelle.
    • Telemedizinische Modelle:
      Sie wenden sich immer zuerst an Medi24 – per Telefon oder Chat.
    • Kombiniertes Modell: Hausarzt oder Telemedizin
      Sie haben die freie Wahl: Sie wenden sich an Ihren Hausarzt oder an Medi24.

    * Unsere Webseite besteht auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Nutzen Sie für weitere Sprachen die automatische Übersetzungsfunktion Ihres Browsers. 

  • Zusatzversicherung

    Die Zusatzversicherung ist freiwillig und ergänzt die Leistungen der Grundversicherung. Die Angebote der einzelnen Krankenkassen sind unterschiedlich. Häufig versichert werden: Kosten rund um Spital- oder Auslandsaufenthalte, Behandlungen bei Spezialisten, Alternativmedizin, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnstellungskorrekturen sowie Impfungen.

    ​​​​​​​Unsere Zusatzversicherungen im Überblick

    • Ambulant: Beiträge an Brillen/Kontaktlinsen, Fitness/Wellness, Transport- und Rettungskosten, Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen sowie zusätzliche Medikamente.
    • Komplementär: Beiträge an alternative Behandlungen und Therapieformen sowie Medikamente der Komplementärmedizin.
    • Spital: Mehr Komfort und Privatsphäre im Spital. Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz, Ein- oder Zweibettzimmer, Arztwahl abhängig von gewählter Abteilung und Zusatzleistungen wie Kuren oder Rooming-In.
    • Basic: Beinhaltet die Zusatzversicherungen Ambulant II, Komplementär II und eine Spitalzusatzversicherung Ihrer Wahl. 

    Neben unseren drei Zusatzversicherungen Ambulant, Spital und Komplementär bieten Ihnen weitere spezifische Zusatzversicherungen für Ihre Zahngesundheit oder beispielspielsweise für Ihre finanzielle Absicherung bei Krankheit oder Unfall. 

    * Unsere Webseite besteht auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Nutzen Sie für weitere Sprachen die automatische Übersetzungsfunktion Ihres Browsers. 

  • Franchise, Prämie und Selbstbehalt

    Für die Krankenversicherung fallen Prämien an, die unbedingt bezahlt werden müssen. Die Prämienhöhe der Grundversicherung ist abhängig von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und Franchise. Die Franchise ist die jährliche Kostenbeteiligung bei der Grundversicherung. Für Erwachsene ist die Franchise frei wählbar von CHF 300.– bis CHF 2500.– mit einigen Abstufungen dazwischen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können mit einer Franchise von CHF 0.- bis zu maximal CHF 600.- versichert werden. Den Franchisebetrag müssen die Versicherten zuerst selbst bezahlen, bevor die Krankenkasse Kosten übernimmt.

    Ist der Franchisebetrag erreicht, beteiligt sich die Krankenkasse an weiteren Kosten. Sie selbst zahlen dabei den gesetzlich geregelten Selbstbehalt.

    • Erwachsene: 10% Selbstbehalt bis zu maximal CHF 700.–
    • Kinder: 10% Selbstbehalt bis zu CHF 350.–

    Gut zu wissen

    Je höher die Franchise (der Anteil, den man selbst zahlt), desto tiefer ist die Prämie (die monatlichen Kosten). Bei Kindern kann die Franchise eingespart werden (Franchise CHF 0.-).

    So sparen Sie Prämien

    * Unsere Webseite besteht auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Nutzen Sie für weitere Sprachen die automatische Übersetzungsfunktion Ihres Browsers. 

  • Unfallversicherung

    Die Unfallversicherung ist obligatorisch. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben und mind. 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie über Ihren Arbeitgeber bereits unfallversichert. Die Deckung richtet sich nach dem Unfallversicherungsgesetz UVG. Bei der Krankenversicherung können Sie somit die Unfallversicherung «ausschliessen» und die Kosten einsparen. Personen mit tiefem Einkommen haben zudem Anrecht auf einen Beitrag an ihre Krankenkassenprämien. Dieser Beitrag heisst Prämienverbilligung.

    Wenn Sie selbstständig erwerbend, nicht erwerbstätig oder weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Unternehmen angestellt sind, sind sie nicht automatisch gegen Unfall versichert. Sie können den Zusatz Unfall bei Ihrer Krankenkasse mitversichern.

    Gut zu wissen

    In der Schweiz sind sowohl die Kranken- als auch die Unfallversicherung obligatorisch. Passen Sie Ihre Deckung regelmässig Ihrer neuen Lebenssituation an.

  • Wohnen und Eigentum

    Hausratversicherung

    Unsere Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut bei Schäden infolge von Feuer und Elementarereignissen, bei Diebstahl, Wasserschaden und Glasbruch. Versichert sind Möbel, Kleidung und Schuhe, Fernseher, PC, Mobiltelefon, Sportgeräte und sogar Haustiere.

    Privathaftpflichtversicherung

    Ihr Hund beisst beim Spaziergang einen Jogger oder Sie beschädigen beim Ausparken ein anderes Auto. Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn Sie einer Drittperson einen Sach- oder Personenschaden zufügen.

    Gut zu wissen: Die Privathaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch. Um eine Wohnung zu mieten, verlangt der Vermieter jedoch meist den Abschluss dieser Deckung. Zudem wird die Privathaftpflichtversicherung in einigen Kantonen für Hundebesitzer vorgeschrieben.

    Gebäudeversicherung

    Unsere Gebäudeversicherung schützt Ihr Ein- bis Dreifamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung gegen Schäden infolge von Feuer- und Elementarereignissen, Wasserschäden und Glasbruch.

    Rechtsschutzversicherung

    Streitigkeiten mit dem Vermieter oder ein Verkehrsunfall können schnell lange und teure Gerichtsfälle verursachen, selbst wenn Sie im Recht sind. Der Rechtsschutz von Visana hilft Ihnen bei Anwalts- oder Gerichtskosten, Kosten für Expertisen, Gutachten oder Prozessentschädigungen.

    Gut zu wissen: Bei Streitigkeiten mit Ärzten oder Sozial- und Privatversicherungen steht allen Versicherten mit einer Grundversicherung der Visana unser Gesundheitsrechtsschutz kostenlos zur Verfügung.

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  • Fahrzeuge und Reisen

    Autoversicherung

    Zu spät gebremst? Den Pfosten im Parkhaus übersehen? Die Visana Autoversicherung bietet eine umfassende Versicherungsdeckung mit garantiertem Schutz vor den Folgekosten eines Unfalls und anderer Pannen.

    Reiseversicherung

    Egal wohin Sie reisen, mit unserer Reiseversicherung Vacanza geniessen Sie unbeschwerte Aufenthalte im Ausland. Dank unserem 24-Stunden-Soforthilfe-Service, der Versicherung bei Annulierungskosten und der weltweiten Übernahme der Spitalkosten sind Sie gegen Krankheit, Unfall und weitere Vorfälle unterwegs versichert.

    * Unsere Webseite besteht auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Nutzen Sie für weitere Sprachen die automatische Übersetzungsfunktion Ihres Browsers. 

  • Vorsorge und Vermögen

    Vorsorge

    Vorsorgen und Steuern sparen mit einem 3a-Konto. Mit der Vorsorgelösung von Visana sparen Sie für die Zukunft – und können jedes Jahr CHF 7'056.- von den Steuern abziehen. Falls Sie selbstständig erwerbend sind, sogar noch mehr.

    Kapitalversicherung

    Unsere Kapitalversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor finanziellen Folgen bei Krankheit und Unfall. Wir empfehlen die Kapitalversicherung für Kinder und Jugendliche, Studentinnen und Studenten, nichtberufstätige Personen, Selbstständigerwerbende und Angestellte, um bestehende Deckungslücken zu schliessen.

    Taggeldversicherung

    Mit unserer Taggeldversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Sei es aufgrund von Unfall, Krankheit oder Mutterschaft.

    * Unsere Webseite besteht auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Nutzen Sie für weitere Sprachen die automatische Übersetzungsfunktion Ihres Browsers. 

  • Umzugs-Checkliste

    In sechs einfachen Schritten in der Schweiz ankommen

    1. Anmeldung

    • Melden Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von acht Tagen nach dem Zuzug in die Schweiz an
    • Beantragen Sie eine Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligung bei mehr als drei Monaten Aufenthalt

    Kontaktieren Sie hierfür die Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde. Alle Informationen und Kontakte finden Sie auf sem.admin.ch

    2. Versicherung

    • Schliessen Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Zuzug Ihre obligatorische Krankenversicherung ab

    3. Wohnen

    Vergleichen Sie Immobilienangebote bei Agenturen oder Online-Anbietern. Wenn Sie eine Wohnung besichtigen, halten Sie folgende Unterlagen bereit:

     

    • Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung oder gültigen Ausweis
    • Kopie Ihres Arbeitsvertrages
    • Kontaktdaten Ihres letzten Vermieters
    • Betreibungsauskunft (erhältlich bei Ihrer Wohngemeinde)

    4. Bankkonto

    Wissenswertes zu Bankthemen und allen Schweizer Finanzinstituten finden Sie auf schweizer-banken.info. Um ein Bankkonto zu eröffnen, halten Sie folgende Unterlagen bereit:

     

    • Gültigen Ausweis
    • Aufenthaltsbewilligung oder Wohnsitzbescheinigung
    • Arbeitsvertrag, wenn vorhanden

    5. Fahrzeug

    Für Anmeldungen und Formalitäten rund ums Fahrzeug wenden Sie sich an Ihr kantonales Strassenverkehrsamt. Alle Adressen und Informationen finden Sie auf asa.ch

     

    • Lassen Sie Ihren Führerausweis spätestens zwölf Monate nach der Einreise umschreiben
    • Melden Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der Frist um: ein Monat bei der Einfuhr eines Neuwagens, zwölf Monate bei Gebrauchtwagen
    • Schliessen Sie für die Fahrzeugzulassung eine Schweizer Versicherung ab (obligatorisch)

    6. Post und Telekommunikation

    • Informieren Sie vor dem Umzug in die Schweiz Ihre alte Poststelle für einen Nachsendeauftrag
    • Beantragen Sie einen Telefonfestnetz- und/ oder Internetanschluss für Ihren neuen Wohnsitz
    • Melden Sie sich bei der Schweizerischen Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe: serafe.ch

    Zollbestimmungen

    Bei einer Verlegung Ihres Wohnsitzes in die Schweiz können Sie Ihre Hausratsgegenstände, allfälligen Sammlungen, Tiere und Ihr Auto abgabenfrei einführen. Die einzige Bedingung ist, dass die eingeführten Gegenstände während mindestens sechs Monaten von Ihnen persönlich gebraucht worden sind und nach der Einfuhr weiterhin von Ihnen benützt werden.

Warum zu Visana wechseln?

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    Schnelle Leistungsabrechnung und Rückvergütung

    In der unabhängigen Kundenzufriedenheitsstudie von Bonus.ch sind wir mit Note 5,5 die beste Krankenkasse in der Kategorie «Bearbeitung von Leistungen». Auch im Gesamtranking 2022 wurde Visana mit Bestnote 5,4 und Platz 1 bewertet.

  • rechtsschutz
    Kostenlose Gesundheits-Rechtsschutzversicherung

    Die Gesundheits-Rechtsschutzversicherung ist bei allen Grundversicherungsmodellen inklusive.

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    myVisana-App: Alles einfach digital erledigen

    In der myVisana-App erledigen Sie alles digital und haben Ihre Versicherungskarte immer mit dabei.

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    Well: Die Gesundheitsplattform für die Schweiz

    Gratis Doctor-Chat-Zugang während 24 Stunden an 7 Tagen die Woche.

  • telefon
    24-Stunden-Hotline an 365 Tagen im Jahr

    Wir sind jeden Tag rund um die Uhr für Sie da.

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    Wechselservice

    Wenn Sie sich für Visana entscheiden, können Sie die ganzen Wechselformalitäten getrost uns überlassen. Wir erledigen das gerne und zuverlässig für Sie.

Häufig gestellte Fragen

Wann bin ich in der Schweiz versicherungspflichtig?

Jede Person, die länger als drei Monate in der Schweiz wohnt, ist gesetzlich verpflichtet, eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abzuschliessen. Alle Mitglieder einer Familie, Erwachsene wie Kinder, müssen einzeln versichert werden.

Auch als Grenzgänger sind sie in der Schweiz versicherungspflichtig. Jede Person mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz arbeitet, muss grundsätzlich eine Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen. Es sind Ausnahmen je nach Wohnsitzstaat und Nationalität der Arbeitnehmenden möglich. Informationen über die Ausnahmen bietet das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Nicht versicherungspflichtig sind Sie in folgenden Fällen:

  • Sie sind in einem EU-/EFTA-Staat berufstätig oder beziehen ausschliesslich eine Rente aus einem EU-/EFTA Staat und ziehen in die Schweiz.
  • Sie werden von ihrem Arbeitgeber mit Sitz in der EU oder EFTA für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten in die Schweiz entsendet und ziehen deshalb vorübergehen in der Schweiz.
  • Sie sind Mitglied diplomatischer Missionen oder internationaler Organisationen und haben Vorrechte nach internationalem Recht.

Weitere Informationen zur Versicherungspflicht in der Schweiz finden Sie hier.

 

Muss ich mich gleich nach meiner Ankunft versichern lassen?

Nach Ihrer Ankunft haben Sie drei Monate Zeit, sich und Ihre Familienmitglieder bei einer Krankenkasse zu versichern. Die gleiche Frist gilt für Eltern eines Neugeborenen. Sind Sie schwanger und planen einen Umzug in die Schweiz? Ihr Baby können Sie noch vor der Geburt anmelden.

Wo kann ich mich versichern lassen?

Bei jeder Krankenkasse in der Schweiz. Derzeit gibt es rund 60 Anbieter. Visana gehört dabei zu den grössten Krankenkassen. Etwa sieben Prozent der Schweizer Bevölkerung ist bei Visana versichert.

Warum sind die Prämien in der Schweiz so hoch?

Die Schweiz verfügt über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Die Grundversorgung ist umfassend und hochstehend. Dieses System hat seinen Preis, der sich in den Prämien widerspiegelt.

Warum bezahlt mein Bekannter auf dem Land weniger Prämie als ich?

Die Schweiz ist in verschiedene Prämienregionen unterteilt. Deshalb zahlen Sie je nach Gemeinde und Wohnort höhere oder tiefere Versicherungsprämien.

Wie kann ich Prämien sparen?

Zum Beispiel indem Sie die Franchise oder das Versicherungsmodell ändern. Je höher die Franchise, desto günstiger die Prämie. Immer zum 1. Januar können Sie die Franchise ändern oder sich für ein anderes, günstigeres Versicherungsmodell entscheiden, zum Beispiel Combi Care.

Sie können Ihre Versicherung sistieren (pausieren), wenn Sie länger als drei Monate im Ausland wohnen oder wenn Sie sich aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit anderweitig versichern müssen. Bei einer Sistierung bezahlen Sie 10% Ihrer Prämie und können nach Ihrer Rückkehr die Zusatzversicherungen vorbehaltlos und ohne Gesundheitsdeklaration reaktivieren.

So können Sie sparen

 

  • Wenn Sie Ihre Prämie halbjährlich bezahlen, gewähren wir Ihnen einen Prämienrabatt von 1%. Bei einer jährlichen Zahlungsweise sind es sogar 2%.
     
  • Sie können Mehrjahresverträge abschliessen und dadurch Rabatte erhalten. Ein 3-Jahresvertrag ermöglicht Ihnen 2% Rabatt und ein 5-Jahresvertrag sogar 3% Rabatt.
     
  • Mit der ambulanten Zusatzversicherung profitieren Sie von unseren Wellness-Schecks für Fitness, Kurse und Erholung. Damit können sie bis zu CHF 350.- pro Jahr sparen.
     
  • Mit unserem digitalen Bonusprogramm myPoints können Sie bis zu CHF 120.- pro Jahr für Ihre Bewegung und Kundentreue erhalten.

    So sparen Sie Prämien

Brauche ich die Unfalldeckung in der Grundversicherung?

Wenn Sie mind. 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt sind, brauchen Sie keine eigene Unfallversicherung. Sie sind in diesem Fall über Ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert.

Warum haben Kinder keine Franchise?

Für Kinder gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Jahresfranchise. Als Eltern übernehmen Sie nur den Selbstbehalt, der über die Heilungskosten erhoben wird. Dieser beträgt jährlich maximal CHF 350. Sind mehrere Kinder einer Familie bei Visana versichert, beträgt die jährliche Kostenbeteiligung zusammen maximal CHF 950.

Wie lese ich die Leistungsabrechnung?

Leistungsabrechnungen erhalten Sie immer dann, wenn Sie eine Leistung bezogen haben, zum Beispiel, wenn Sie beim Arzt waren. Der Arzt schickt die Rechnung im Normalfall direkt an uns und wir bezahlen sie, bevor wir Ihren Anteil von Ihnen zurückfordern. Die Leistungsabrechnung für ambulante Behandlungen enthält viele wichtige Informationen.

 

  • Angaben zu den versicherten Personen
  • Angaben zum Leistungserbringer/Rechnungssteller (Arzt, Therapeut, Apotheke, Labor, Medikamente etc.)
  • Behandlungsdatum und -dauer
  • die Zusammensetzung der Leistungsabrechnung

 

Im ersten Teil steht, ob die erbrachte Leistung durch die Grundversicherung (KVG) und/oder Zusatzversicherung (VVG) abgedeckt wird. In den nächsten drei Spalten finden Sie weitere Informationen:

 

  • Franchise: Sie beteiligen sich mit Ihrer selbst gewählten Franchise an den Arzt-, Spital-, Medikamentenkosten usw.
  • Selbstbehalt: An den Behandlungskosten, die die vereinbarte Franchise übersteigen, beteiligt sich die Krankenversicherung zu 90 Prozent, die restlichen 10 Prozent (maximal CHF 700.– pro Jahr) sind als sogenannter Selbstbehalt von Ihnen zu bezahlen.
  • Nicht versicherter Betrag: Leistungen, die weder die Grundversicherung noch die Zusatzversicherung übernimmt. Diese Kosten müssen Sie selbst bezahlen. 

Unterhalb der Liste sehen Sie, wie viel die Krankenkasse an den Leistungserbringer überwiesen hat. Visana zahlt die ganze Rechnung und fordert bei Ihnen den Anteil, den Sie zahlen müssen, wieder ein.

In einigen Fällen bezahlen Sie die Rechnung an den Leistungserbringer selbst. Visana überweist Ihnen danach den Anteil, den sie als Krankenkasse übernimmt. Am Ende der Seite finden Sie die Übersicht zur Kostenbeteiligung im laufenden Kalenderjahr.

Die Leistungsabrechnung für stationäre Behandlungen beinhaltet mehr oder weniger dieselben Informationen. Der einzige Unterschied ist, dass Sie bei einem stationären Aufenthalt einen gesetzlich vorgeschriebenen Spitalbeitrag von 15 Franken pro Tag selber zahlen müssen. Diese Information, die Gesamtsumme und den Selbstbehalt finden Sie in der Tabelle, die die Kostenaufteilung abbildet, bei «Ihr Anteil».

Was bringt mir die Visana-App?

Die Visana-App können Sie im App Store oder bei Google Play kostenlos herunterladen. Mit der Visana-App und dem Kundenportal myVisana können Sie Ihre Versicherungsangelegenheiten bequem online erledigen. Im Kundenportal können Sie:

 

  • auf Policen, Rechnungen und Leistungsabrechnung der ganzen Familie zugreifen
  • Arztrechnungen fotografieren, hochladen und direkt digital an Visana übermitteln
  • Kostenbeteiligungen von Visana sowie Ihre Anteile am Selbstbehalt überprüfen
  • Franchisevarianten prüfen und online ändern
  • via Push-Nachricht benachrichtigt werden, wenn neue Dokumente eintreffen
  • Versichertenkarten für die ganze Familie abrufen und anschauen
  • Arzt- und Spitalrechnungen in eine allgemein verständliche Sprache «übersetzen»

 

Auch auf das digitale Bonusprogramm myPoints können Sie mit der App zugreifen. Sie können damit bis zu 120 Franken pro Jahr für Bewegung und Kundentreue erhalten. Achtung: Nur die Versicherten, die eine Zusatzversicherung bei Visana haben und älter als 12 Jahre alt sind, können myPoints nutzen.

Well, die Gesundheits-App der Schweiz, ist ebenfalls in der Visana-App enthalten. Dank Well können Sie zum, Beispiel im Doctor Chat bei Beschwerden kostenlos mit einem Arzt chatten, den Symptom-Checker nutzen oder Termine mit Ärzten vereinbaren.

Mehr zu myVisana

Warum bekomme ich keine Papierrechnung mehr, wenn ich die App benutze?

Um den Papierverbrauch zu reduzieren, erhalten alle Versicherten ihre Dokumente und Rechnungen ausschliesslich direkt in der App.

Wie kann ich meine Versicherung kündigen?

Das Versicherungsende richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (KVG/VVG). Die Kündigung muss schriftlich und fristgerecht erfolgen, das heisst, sie muss spätestens am letzten Arbeitstag vor Beginn der Kündigungsfrist bei Visana eintreffen.

Um die Grundversicherung zu kündigen, muss der Brief bis spätestens am letzten Arbeitstag im November bei Visana sein. Zusatzversicherungen haben eine dreimonatige Kündigungsfrist. Dieser Brief muss bis spätestens am letzten Arbeitstag im September beim Versicherer sein.